Das wichtigste Förderziel ist das Erreichen der Schulfähigkeit.
Dies bedeutet, dass bei den Kindern vor Schuleintritt die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden,
die für das Erlernen der Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen) nötig sind.
Das Kollegium der SVE berät die Eltern rechtzeitig vor dem Einschulungstermin
über die unterschiedlichen Möglichkeiten des Schuleintritts und die anstehenden Entscheidungen.
In einer Schulvorbereitenden Einrichtung werden Kinder mit Sprach- und Entwicklungsverzögerungen
ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt aufgenommen. |
In folgenden Bereichen können die Kinder einen Entwicklungsrückstand aufweisen: |
In der Wahrnehmung:
(Höreindrücke, Seheindrücke, Tastsinn, Berührungssinn, Farbkenntnis, Formauffassung, Mengenvorstellung. |
In der Motorik:
Körpergefühl, Gleichgewicht, Mund-, Hand-, Finger- und Fußmotorik |
In der Sprache:
Lautbildung, Stammelfehler, Sprechhemmnis, Mängel in der Ausdrucksfähigkeit, Sprachverständnis |
In der Konzentration, Ausdauer und Merkfähigkeit:
Zuhören, Zuschauen, bei einer Sache bleiben |
Im Spiel- und Sozialverhalten:
Schwierigkeiten in der Kontaktaufnahme, Einhalten von Spielregeln, Einordnen in der Spielgruppe |
Im (Erfahrungs-) Wissen |
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